In den letzten Jahren haben Banken und andere Finanzinstitute begonnen, künstliche Intelligenz in der Arbeit gegen Finanzkriminalität einzusetzen. Zuerst nutzten sie einfache KI-Assistenten, die vor allem dabei halfen, Informationen zu sammeln, zu ordnen und Berichte zu erstellen. Diese Helfer haben schon viel Routinearbeit erledigt und die Arbeit der Prüfenden deutlich schneller gemacht. Jetzt sieht man die nächste Generation dieser Assistenten. Diese können nicht nur Daten sammeln, sondern auch eigenes Schlussfolgern leisten. Sie können zum Beispiel prüfen, ob bestimmte Zahlungen ungewöhnlich für einen Kunden sind und ob das auf einen harmlosen Grund zurückgeht oder ob es Hinweise auf kriminelle Vorgänge geben könnte.
Diese neuen Assistenten arbeiten oft zusammen und auch eng mit Menschen. Das heißt, verschiedene Spezialisten in der KI tauschen sich aus, wenn sie unterschiedliche Informationen haben, und sie geben die wirklich wichtigen Fälle an die Menschen weiter. So müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ersten Prüfungsstufe nicht mehr hunderte von Treffern durchsehen. Stattdessen liefert die KI aus vielen Suchergebnissen nur die zwei oder drei Sachverhalte, die wirklich genau geprüft werden müssen. Dadurch fällt der Großteil der eintönigen Arbeit weg und die Beschäftigten können sich auf die schwierigen Entscheidungen konzentrieren.
Konkrete Anwendungsfälle sind zum Beispiel die Prüfung von Transaktionen, also das Filtern von auffälligen Zahlungen, die Überprüfung von Namen gegen Sanktionslisten oder gegen Listen von politisch exponierten Personen, die Suche nach negativen Medienberichten über Firmen oder Personen, die Überwachung von Kontobewegungen nach Mustern und die Identitätsprüfung bei der Kundeneröffnung. Ein weiteres Beispiel ist die sogenannte erweiterte Sorgfaltspflicht: Hier kann die KI komplexe Dokumente automatisch auslesen und strukturieren, danach Muster in Zahlungen erkennen und Texte aus Nachrichten oder Firmenunterlagen zusammenfassen. Am Ende liefert die KI kurze Berichte, Visualisierungen oder erste Entwürfe für eine Begründung, die ein Mensch prüfen und abschließend unterschreiben kann.
Für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, die KI einsetzen wollen, bringt das mehrere wichtige Anpassungen mit sich. Erstens: Es braucht klare Regeln und Aufsicht. KI darf nicht einfach frei arbeiten, sondern muss in definierte Arbeitsabläufe eingebunden sein. Menschen müssen weiterhin die kritischen Entscheidungen treffen und es muss jederzeit nachvollziehbar sein, wie die KI zu einer Empfehlung gekommen ist. Zweitens: Datenqualität ist entscheidend. Nur saubere, vollständige und aktuelle Daten führen zu verlässlichen Ergebnissen. Drittens: Mitarbeitende brauchen neue Fähigkeiten. Wer bisher nur Routineprüfungen gemacht hat, muss lernen, komplexe Ergebnisse der KI zu interpretieren und eine begründete Entscheidung zu fällen. Vierte Anpassung: Eine enge Abstimmung mit Aufsichtsbehörden ist nötig. Banken sollten früh mit den Behörden sprechen, Prozesse dokumentieren und Prüfpfade offenlegen, damit rechtliche und regulatorische Anforderungen erfüllt werden. Fünftens: Technische Integration und laufende Kontrolle sind wichtig. Die KI muss in bestehende Systeme eingebunden werden, es müssen Prüfprotokolle und Messgrößen für Qualität und Leistung existieren, und die Lösungen müssen laufend getestet und nachjustiert werden.
Praktisch sollten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer daher schrittweise vorgehen. Kleine Pilotprojekte helfen, den Nutzen zu prüfen und Risiken zu erkennen, bevor die Lösung groß ausgerollt wird. Rollen und Verantwortlichkeiten müssen klar verteilt sein: Wer überprüft die Entscheidungen der KI, wer passt Schwellenwerte an, wer dokumentiert Änderungen? Weiterhin sollte ein Plan für die Weiterbildung der Mitarbeitenden stehen, damit sie von Routinetätigkeiten auf wertschöpfende Prüfungen wechseln können. Technisch braucht es sichere Schnittstellen zu vorhandenen Systemen und gute Prozesse zur Überwachung der Leistung der KI. Schließlich ist Transparenz wichtig: Entscheidungen der KI sollten so aufbereitet sein, dass Prüferinnen und Prüfer sowie Aufsichtsbehörden sie nachvollziehen können.
Insgesamt bieten die neuen KI-Assistenten die Chance, die Arbeit gegen Finanzkriminalität viel effizienter zu machen und die Mitarbeitenden auf die wirklich wichtigen Aufgaben zu konzentrieren. Das gelingt aber nur, wenn Firmen die Technologie mit klaren Regeln, guter Datenpflege, Weiterbildung und enger Abstimmung mit den Aufsichten einsetzen. Wer diese Schritte beachtet, kann die Abläufe besser gestalten, Risiken minimieren und gleichzeitig schneller auf neue Bedrohungen reagieren.