Den Ausdruck an sich nehmen und der Person, die ihn gedruckt hat, direkt übergeben oder, falls unbekannt, im Schredder vernichten.
• Begründung: Dies entspricht dem Grundsatz der "Integrität und Vertraulichkeit". Sensible Daten dürfen nicht offen zugänglich sein. Liegengebliebene Dokumente stellen ein Datenschutzrisiko dar und müssen gesichert werden.